[Militär] - Als Unerlaubte Entfernung bezeichnet man im deutschen Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der zeitweiligen Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), da bei jener die Absicht vorliegt, ... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unerlaubte_Entfernung_(Militär)